FAK-Prämien ab 1. Juli 2011
Liebe FAK-Mitglieder
Der Vorstand hat anlässlich der GV 2011 informiert, dass der Beitragssatz per 1. Juli 2011 angepasst werden muss. Diese Massnahme wird nach Auswertung des Geschäftsergebnisses 2010 notwendig. Neu muss der Deckungsgrad – zusammen mit den Reserven – gemäss Art. 13 der Familienzulagenverordnung eine Mindesthöhe der Schwankungsreserve von 20% einer durchschnittlichen Jahresausgabe für Familienzulagen ausweisen. Aufgrund dieser Vorgabe und der Entwicklungsprognose von Lohnsumme, Familienzulagen und Vermögensaufwand (Familienzulagenregister) muss der Beitragssatz erhöht werden.
Der Beitragssatz beträgt ab 1. Juli 2011
1,4 %
der AHV-pflichtigen Lohnsumme.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit und danken Ihnen für eine gute Zusammenarbeit.
Freundliche Grüsse
Familienausgleichskasse Zürcher Krankenhäuser
Cristian Rentsch Geschäftsführer
Wädenswil, 8. Juli 2011
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