Prämien der Familienausgleichskasse
Der Beitragssatz für die Mitglieder unserer Familienausgleichskasse wird durch den Vorstand periodisch angepasst. Ausschlaggebend für die Festlegung der Beitragshöhe ist das Geschäftsergebnis der Kasse.
Der Beitragssatz beträgt ab 1. Juli 2011 neu 1,4 % der AHV-pflichtigen Lohnsumme.
(siehe Begleitbrief: "Aktuelle Informationen")