Familienausgleichskasse Zürcher Krankenhäuser

Beiträge & Zulagen


Familienzulagen
Familienzulagen für Kinder mit Wohnsitz in der Schweiz

Die Familienzulage beträgt bis zum vollendeten 12. Altersjahr des Kindes monatlich CHF 220 und nach dem vollendeten 12. bis zum vollendeten 16. Altersjahr des Kindes monatlich CHF 250.

Für erwerbsunfähige Kinder werden Familienzulagen vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 20. Altersjahr im Betrag von monatlich CHF 250 ausgerichtet.

Für Kinder, die eine Ausbildung im Sinne der AHV absolvieren, besteht nach dem vollendeten 16. und längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr Anspruch auf eine monatliche Ausbildungszulage von CHF 250.

Kein Anspruch auf eine Ausbildungszulage besteht jedoch, wenn das Einkommen (Erwerbseinkommen im Sinne der AHV, Vermögensertrag, Rente und Taggeld) des Kindes höher ist als CHF 2’320 pro Monat bzw. CHF 27’840 pro Jahr. Nicht zum Einkommen zählen familienrechtliche Unterhaltsbeiträge (Alimente) und Stipendien.

Für Kinder mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz gelten besondere Bestimmungen.
(siehe Merkblatt >> "Familienzulagen für Kinder mit Wohnsitz im Ausland" ).
(Update Feb 2012)